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Bei der Einschiffung und für den gesamten Verlauf der Kreuzfahrt sind ordnungsgemäße Reiseunterlagen erforderlich. Der Gast ist selbst dafür verantwortlich, alle erforderlichen Reisedokumente mitzubringen und jederzeit bereit zu halten.
Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Europafahrten:
Staatsbürger der USA benötigen einen gültigen Reisepass
Allen anderen Gästen raten wir, sich bei ihrem Reisebüro oder der entsprechenden Behörde nach den erforderlichen Dokumenten zu erkundigen.
Wer nicht über die richtigen Reisedokumente verfügt, wird nicht an Bord gelassen und erhält keine Rückerstattung des Kreuzfahrtpreises.
Bestimmungen zum Schengen-Visum für Mehrfacheinreise
Auf Ihrer Mittelmeerreise oder Atlantiküberquerung werden Sie verschiedene Länder, wie Spanien, Frankreich, Italien, Portugal und Kroatien besuchen. Die einzelnen Länder richten sich nach der von Ihnen gewählten Reiseroute.
Einige dieser Länder sind Mitglieder des Schengener Abkommens. Nachstehend finden Sie eine Auflistung der Teilnehmerländer. Weil die Aus- und Wiedereinreisepunkte des Schiffes in Ländern liegen können, die am Schengener Abkommen teilnehmen, müssen Staatsangehörige bestimmter Nationen ein Schengen-Visum zur Mehrfacheinreise (für mindestens zwei Einreisen) einholen, bevor sie an Bord gehen. Ein Schengen-Visum zur Mehrfacheinreise kann erforderlich sein, wenn Ihr Reisepass von einem anderen Land als den USA, Kanada oder der Europäischen Gemeinschaft ausgestellt wurde.
Die Visumbestimmungen unterscheiden sich je nachdem, mit welchem Pass Sie reisen und welche Länder Sie besuchen. Gäste, die weder mit einem US- noch kanadischen noch europäischen Pass reisen, müssen die einzelnen Visumbestimmungen für jedes auf der Kreuzfahrt besuchte Land beim jeweiligen Konsulat erfragen. Teilen Sie dem Konsulat des Ziellandes unbedingt Ihren vollständigen Reiseplan mit, damit man Ihnen bezüglich der Bestimmungen zum Schengen-Visum die richtigen Auskünfte geben kann. Sie können auch bei einer Visumagentur in Ihrem Land Unterstützung erhalten.
Bei der Antragstellung für ein Schengen-Visum zur Mehrfacheinreise müssen Sie Nachweise über Krankenversicherungsschutz in Höhe von mindestens 37.500 US$ in Behandlungskosten außerhalb der USA vorlegen. Der Krankenversicherungsnachweis wird auch bei der Einreise in einen Hafen, für den das Schengen-Visum erforderlich ist, verlangt (bitte bringen Sie ihn unbedingt mit).
Wenn Ihre Staatsangehörigkeit ein Schengen-Visum erforderlich macht, und Sie bei der Abreise zur Kreuzfahrt nicht im Besitz dieses Visums sind, kann es passieren, dass Sie nicht an Bord gelassen werden, ODER dass die lokalen Behörden in einem Schengen-Hafen Sie an Bord des Schiffes festhalten und eine Gebühr erheben. Bitte beachten Sie, dass ein Visum erforderlich ist, um in einem Schengen-Land an Bord zu kommen. Außerdem kann das Schiff zwischen Anlaufhäfen, die am Schengener Abkommen teilnehmen, auch Nicht-Schengen-Häfen besuchen (z.B. Abfahrt in Italien, Anlaufen von Kroatien, Ankunft in Italien). Aus diesem Grund müssen Passagiere ein Schengen-Visum zur mehrfachen Einreise einholen.
SCHENGEN-VISUM: Zusammenfassung
1. Zum Schengener Abkommen gehören 15 Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.
2. Wer einen US-amerikanischen, kanadischen oder EG-Reisepass hat, braucht derzeit kein Schengen-Visum.
3. Beim Anlaufen eines Nicht-Schengen-Landes zwischen Besuchen von Schengen-Ländern ist ein Schengen-Visum zur Mehrfacheinreise erforderlich.
4. Gäste müssen Belege über Krankenversicherungsschutz in Höhe von mindestens 37.500 US$ vorlegen, um ein Schengen-Visum zur Mehrfacheinreise zu erhalten. Dieser Versicherungsnachweis ist auch bei der Einreise in ein Schengen-Land erforderlich.
5. Hier einige Beispiele für Staaten, deren Bürger ein Schengen-Visum zur Mehrfacheinreise benötigen: Russland, Trinidad und Tobago, Kolumbien, China, Marokko, Hongkong, Philippinen, Türkei. Bitte fordern Sie bei den Konsulaten eine vollständige Liste an. |